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Mit dem Kauf dieses Fahrrades haben Sie sich für ein hochwertiges Qualitätsprodukt entschieden. Gemäß dem zum 01.01.2002 geänderten Gewährleistungsrecht, steht dem Endverbraucher die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gegenüber dem Verkäufer zu. Diese beginnt mit der Übergabe des Fahrrades durch den Fachhändler. Bitte heben Sie die Kaufbelege, den Fahrradpass und das Übergabeprotokoll zum Nachweis für das Kaufdatum gut auf.
Zusätzlich besteht eine sogenannte Umkehr der Beweislast für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Übergabe des Produktes. Somit obliegt dem Verkäufer beim Auftreten eines Fehlers, zu beweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingten Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht:
- auf Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen (Informationen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch finden Sie in dieser Gebrauchsanleitung)
- auf Schäden die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen und Umbauten entstehen. Pflegehinweise finden Sie in dieser Bedienungsanleitung.
- auf Unfallschäden oder sonstige außergewöhnliche Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf Produktfehler zurückzuführen sind.
- auf nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zum Lieferumfang gehören, oder Schäden, die durch die nicht-fachmännische Montage dieser Anbauten entstehen.
- auf Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen erfolgen, oder Schäden, die daraus entstehen.
- auf Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz des Produktes entstehen.
- auf alle Teile des Fahrrades, die einem funktions-bedingten Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt.
Ein Gewährleistungsanspruch liegt vor, wenn:
- Herstellungs- oder Materialfehler vorliegt
- Der Fehler bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer vorhanden ist.
- Kein natürlicher oder funktionsbedingter Verschleiß ursächlich für den Schaden ist.
- Der Schaden auch durch bestimmungsgemäßen Verbrauch entstanden ist.
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Ihr Fahrrad ist ein technisches Produkt, das regelmäßig überprüft werden muss und deren Teile einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bitte lesen Sie sich die Liste der Verschleißteile und deren Definition in dem folgenden Abschnitt genau durch:
1. Bereifung
Ihre Bereifung unterliegt funktionsbedingt einem natürlichen Verschleiß, der jedoch stark vom Fahrverhalten beeinflusst werden kann. Vermeiden Sie deshalb scharfes Bremsen, das zum Blockieren der Räder führt. Weiterhin sollten Sie den Luftdruck regelmäßig überprüfen und die Bereifung von äußeren Einflüssen wie übermäßige Sonneneinstrahlung, Benzin, Öl etc. schützen.
2. Kette, Ritzel, Zahnkränze, Innenlager und Schaltwerk-srollen
Diese Antriebsteile unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Die Lebensdauer kann durch Reinigung und Pflege zwar verlängert werden, jedoch ist beim Erreichen der Verschleißgrenze ein Austausch erforderlich. Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege, Wartung und der Art der Nutzung des Fahrrades abhängig.(Regenfahrten, Schmutz, Salz etc.)
3. Felgen in Verbindung mit Felgenbremse
Durch das Zusammenwirken von Felge und Felgenbremse unterliegt die Felge einem funktionsbedingten Ver-schleiß. Deswegen sollte die Felge regelmäßig auf Verschleiß über-prüft werden. Das Auftreten von feinen Rissen oder Felgenhörner bei erhöhtem Luftdruck deuten auf übermäßigen Verschleiß hin. Bei Felgen mit Verschleißindikatoren lässt sich der Verschleißzustand einfach feststellen.
4. Bremsbeläge
Die Bremsbeläge bei Felgen- und Scheibenbremsen unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Dieser ist abhängig von den Nutzungseigenschaften. Somit ist bei hoher Beanspruchung ein Austausch der Bremsbeläge in kürzeren Abständen notwendig.
5. Beleuchtung
Glühlampen unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Somit sollten Sie immer Ersatz-Glühbirnen mitführen, um einen Austausch vornehmen zu können.
6. Griffe
Griffe unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Aus diesem Grunde kann ein Austausch regelmäßig erforderlich sein. Achten Sie immer darauf dass die Griffe fest mit dem Lenker verbunden sind.
7. Brems- und Schaltzüge
Alle Bowdenzüge müssen regelmäßig gewartet, gereinigt und eventuell ausgetauscht werden.
8. Hydrauliköle und Schmierstoffe
Alle Schmierstellen sollten regelmäßig gereinigt und neu abgeschmiert werden, da sonst der Verschleiß an den betroffenen Teilen erhöht wird. Auch Hydrauliköle verlieren mit der Zeit an Wirkung und sollten regelmäßig ausgetauscht werden.
9. Lackierungen
Alle Lackierungen benötigen regelmäßige Pflege. Überprüfen Sie deshalb alle Lackflächen auf Schäden und bessern diese sofort aus.
Jegliche technischen Änderungen, sowie Änderungen der Serienspezifikationen von GHOST Produkten haben das Erlöschen der Garantie- und Gewährleistungs-ansprüche zur Folge.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
1. Mountainbike / Crossbike/ Kidbike / Rennrad
Sind Sportgeräte und entsprechen aufgrund ihrer Ausstattung nicht der STVZO. Deshalb müssen Sie vor der Nutzung auf öffentlichen Strassen die hierfür vorgeschriebenen Einrichtungen nachrüsten:
- Beleuchtung vorne und hinten
- Speichenreflektoren
- Pedalreflektoren
2. Trekkingbike
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Ausstattung dazu bestimmt, auf öffentlichen Strassen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Die hierfür erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Fachmann regelmäßig überprüft werden.
Die oben genannten Räder sind teilweise dazu bestimmt, im Gelände gefahren zu werden; der Einsatz bei Wettkämpfen ist jedoch nicht vorgesehen. Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch und für die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hinweise in dieser Gebrauchsanweisung und die daraus resultierenden Schäden haftet der Händler und der Hersteller nicht. Insbesondere gilt dies für die Benutzung bei Wettkämpfen, Überladung und nicht ordnungsgemäße Beseitigung von Mängeln. Dazu gehören auch die vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen in der Gebrauchsanweisung.
GHOST gewährt folgende Garantieleistungen:
24 Monate gesetzl. Gewährleistung + zusätzl. 36 Monate Herstellergarantie auf Bruch von Hardtailrahmen bei Einsendung der zum Rad zugehörigen Garantiekarte.
24 Monate gesetzl. Gewährleistung + zusätzl. 12 Monate Herstellergarantie auf Bruch von Full Suspension Rahmen bei Einsendung der zum Rad zugehörigen Garantiekarte.
24 Monate gesetzl. Gewährleistung + zusätzl. 6 Monate Herstellergarantie auf Bruch aller aus Scandium-Aluminium Legierung hergestellten Rahmen bei Einsendung der zum Rad zugehörigen Garantiekarte.
Die Garantie/Gewährleistung erlischt mit dem Einsatz bei Wettbewerben oder bei wettbewerbsähnlichem Gebrauch.
Alle anderen Reklamationen unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungsregelung.
















