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Service
Garantieleistungen

Gewährleistung / Garantie für Ghost-Bikes

Hier können Sie Ihre Garantiekarte auch online aufüllen!

Allgemein

Für GHOST-Bikes gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung bzw. etwaige Vereinbarungen, die mit dem jeweiligen Händler getroffen wurden. Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist der Händler, bei dem das GHOST-Bike gekauft wurde. Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel oder Schaden an einem GHOST-Bike auf, welcher unter die Gewährleistung fällt, wenden Sie sich bitte an den betreffenden Händler, der dies dann für Sie bearbeitet.

Haltbarkeitsgarantie auf Rahmen bis Modelljahr 2007

Zusätzlich und unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gibt die Firma GHOST abhängig vom Rahmentyp eine Haltbarkeitsgarantie von insgesamt 2,5 Jahren, 3 Jahren bzw. 5 Jahren, soweit Sie als Endkunde die in der Betriebsanleitung befindliche Garantiekarte ausgefüllt an die Firma GHOST einsenden. Alternativ kann auch eine Online-Registration erfolgen. Die Garantiefrist beginnt mit dem Kauf des Neurades durch Sie als Endkunden beim Fachhändler. Wird die in der Betriebsanleitung befindliche Garantiekarte nicht an die Firma GHOST eingesendet bzw. das Rad nicht online registriert, kommt keine Garantie zustande. Die Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Folgende Zeiträume gelten für die Garantie:

1. Die Garantie von 2,5 Jahren ist möglich bei Rahmen aus Verbundmaterial (Carbon) sowie Actinum und Scandium.
2. Die Garantie von 3 Jahren ist möglich bei allen Fully-Rahmen, die nicht den Kategorien unter 1. angehören.
3. Die Garantie von 5 Jahren ist möglich bei allen Hardtail-Rahmen, die nicht den Kategorien unter 1. angehören.
Die Garantie bezieht sich nur auf den Rahmenaufbau und nicht auf die Lackierung und das Dekor.

Garantieansprüche bestehen nicht:

In einem Reklamationsfall innerhalb der genannten Garantiefrist, jedoch außerhalb der Gewährleistungsfrist, wird nur der defekte Rahmen repariert oder ersetzt. Kosten, die für Umbauten bzw. Versand und / oder Austausch eines Rahmens innerhalb des genannten Zeitraums nötig werden bzw. entstehen, werden nicht übernommen. Rahmen sind somit in diesem Zeitraum in abgebautem Zustand frei an uns zu senden. Sollte für einen anstehenden Tausch eines Rahmens ein solcher des gleichen Typs nicht mehr zur Verfügung stehen, behält sich die Firma GHOST das Recht vor, einen Ersatzrahmen zu liefern, welcher sich in Form und Farbe vom ursprünglichen Rahmen unterscheiden kann, jedoch gleich- oder höherwertiger ist. Ein Anspruch auf Lieferung der Ware des gleichen Typs besteht nicht. Die Gewährleistungsansprüche bestehen unverändert neben dieser Garantie.

Haltbarkeitsgarantie auf Rahmen ab Modelljahr 2008

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gibt die Firma GHOST abhängig vom Rahmentyp eine Haltbarkeitsgarantie von insgesamt 3 bzw. 5 Jahren, soweit Sie als Endkunde die in der Betriebsanleitung befindliche Garantiekarte ausgefüllt an die Firma GHOST einsenden. Alternativ kann auch eine Online-Registration erfolgen. Die Garantiefrist beginnt mit dem Kauf des Neurades durch Sie als Endkunden beim Fachhändler. Wird die in der Betriebsanleitung befindliche Garantiekarte nicht an die Firma GHOST eingesendet bzw. das Rad nicht online registriert, kommt keine Garantie zustande. Die Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Folgende Zeiträume gelten für die Garantie:

1. Die Garantie von 3 Jahren ist möglich bei Freeride-, Downhill-, Dirt-, Dual, und Carbon-Rahmen.
2. Die Garantie von 5 Jahren ist möglich bei allen Rahmen, die nicht den Kategorien unter 1. angehören
Die Garantie bezieht sich nur auf den Rahmenaufbau und nicht auf die Lackierung und das Dekor.

Garantieansprüche bestehen nicht:

In einem Reklamationsfall innerhalb der genannten Garantiefrist, jedoch außerhalb der Gewährleistungsfrist, wird nur der defekte Rahmen repariert oder ersetzt. Kosten, die für Umbauten bzw. Versand und / oder Austausch eines Rahmens innerhalb des genannten Zeitraums nötig werden bzw. entstehen, werden nicht übernommen. Rahmen sind somit in diesem Zeitraum in abgebautem Zustand frei an uns zu senden. Sollte für einen anstehenden Tausch eines Rahmens ein solcher des gleichen Typs nicht mehr zur Verfügung stehen, behält sich die Firma GHOST das Recht vor, einen Ersatzrahmen zu liefern, welcher sich in Form und Farbe vom ursprünglichen Rahmen unterscheiden kann, jedoch gleich- oder höherwertiger ist. Ein Anspruch auf Lieferung der Ware des gleichen Typs besteht nicht. Die Gewährleistungsansprüche bestehen unverändert neben dieser Garantie.