GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE

NUTZE DIE REGISTRIERUNG FÜR ERWEITERTEN GARANTIEUMFANG

Für GHOST-Bikes gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung bzw. etwaige Vereinbarungen, die mit dem jeweiligen Händler getroffen wurden. Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist der Händler, bei dem das GHOST-Bike gekauft wurde. Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel oder Schaden an einem GHOST-Bike auf, welcher unter die Gewährleistung fällt, wenden Sie sich bitte an den betreffenden Händler, der alles Weitere für Sie regelt.

HALTBARKEITSGARANTIE AUF RAHMEN

Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung gibt die GHOST-Bikes GmbH abhängig von der Fahrzeugkategorie ( = Einsatzbereich des Fahrrads) eine Haltbarkeitsgarantie von insgesamt 3 bzw. 5 Jahren auf den Rahmen des betreffenden Fahrzeuges. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe des Neufahrzeuges durch den Fachhändler an den Endkunden. Im Garantiefall ist immer der Händler zu kontaktieren, bei dem der Kauf erfolgte. 

Aktuell gehören diesen Kategorien folgende Modellen an:

  • 3 Jahre bei Rahmen von Modellen der Kategorie/Einsatzbereich 5

  • 5 Jahre bei Rahmen von Modellen der Kategorie/Einsatzbereich 0, 1, 2, 3 und 4

Lackierungen, Dekore, Rahmenanbauteile sowie die Lager bei vollgefederten Rahmen sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie ist auf den Erstkäufer beschränkt und nicht übertragbar.  

In welcher Kategorie befindet sich dein Bike?

Finde hier heraus in welcher Kategorie/ für welchen Einsatzbereich dein Bike ist.

GARANTIEREGULARIEN

Garantie- und Gewährleistungsansprüche bestehen nicht

  • bei Mängeln und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Vorgaben und Hinweise in der Original-Betriebsanleitung nicht eingehalten wurden.

  • bei Mängeln und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass beim Austausch von Teilen unzulässige Ersatzteile verwendet wurden.

  • bei Mängeln und Schäden, die auf höhere Gewalt, Unfall, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, mangelnde Wartung, mangelnde Pflege oder Verschleiß zurückzuführen sind.

  • bei Änderungen am Produkt ohne die vorherige Zustimmung der GHOST-Bikes GmbH, sofern Mängel bzw. Schäden darauf zurückzuführen sind.


Bitte beachten Sie auch die Zusatzinformationen zu Neonfarben.

VERSCHLEISSTEILE & WEITERE INFORMATIONEN

Als Verschleißteile gelten insbesondere folgende Teile:

  • Felgen (bei Felgenbremsen)

  • Reifen

  • Kette

  • Kettenblätter

  • Ritzel

  • Nabenlager

  • Innenlager

  • Steuersatz

  • Lagersätze bei vollgefederten Rahmen

  • Seilzüge

  • Bremsscheiben

  • Bremsbeläge

  • Griffe

  • Sattel

  • Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer) und versenkbaren Sattelstützen

  • Batterien / Akkumulatoren elektrischer Systeme

In einem Reklamationsfall innerhalb der genannten Garantiezeit, jedoch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wird ein defekter Rahmen repariert oder ersetzt. Kosten für die Fehlersuche, für den Umbau von Komponenten und für den Versand eines Rahmens innerhalb des genannten Zeitraums werden nicht übernommen bzw. erstattet. 

Beim Austausch eines Rahmens innerhalb der Garantiezeit beginnt diese für den neuen Rahmen ab dem Zeitpunkt des Austauschs neu. Die Gewährleistungsfrist auf das gesamte Fahrzeug verlängert sich jedoch nicht. Sollte für einen anstehenden Tausch der Rahmen des gleichen Typs nicht zur Verfügung stehen, behält sich die GHOST-Bikes GmbH das Recht vor, einen Ersatzrahmen zu liefern. Dieser Ersatzrahmen kann sich in Form und Farbe vom Original unterscheiden; er ist jedoch mindestens gleichwertig oder höherwertiger. 

Die Gewährleistungsansprüche bestehen unverändert neben dieser Garantie.

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