Als Verschleißteile gelten insbesondere folgende Teile:
- Felgen (bei Felgenbremsen)
- Reifen
- Kette
- Kettenblätter
- Ritzel
- Nabenlager
- Innenlager
- Steuersatz
- Lagersätze bei vollgefederten Rahmen
- Seilzüge
- Bremsscheiben
- Bremsbeläge
- Griffe
- Sattel
- Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer) und versenkbaren Sattelstützen
- Batterien / Akkumulatoren elektrischer Systeme
In einem Reklamationsfall innerhalb der genannten Garantiezeit, jedoch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wird ein defekter Rahmen repariert oder ersetzt. Kosten für die Fehlersuche, für den Umbau von Komponenten und für den Versand eines Rahmens innerhalb des genannten Zeitraums werden nicht übernommen bzw. erstattet.
Beim Austausch eines Rahmens innerhalb der Garantiezeit beginnt diese für den neuen Rahmen ab dem Zeitpunkt des Austauschs neu. Die Gewährleistungsfrist auf das gesamte Fahrzeug verlängert sich jedoch nicht. Sollte für einen anstehenden Tausch der Rahmen des gleichen Typs nicht zur Verfügung stehen, behält sich die GHOST-Bikes GmbH das Recht vor, einen Ersatzrahmen zu liefern. Dieser Ersatzrahmen kann sich in Form und Farbe vom Original unterscheiden; er ist jedoch mindestens gleichwertig oder höherwertiger.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen unverändert neben dieser Garantie.